strizi9 Posted January 27, 2014 Share #1 Posted January 27, 2014 Hallo, ich wollte fragen ob das XPEnology legal ist? Denn Synology verkauft doch im allgemeinen seine Software nur in Verbindung mit ihren Geräten. Oder stellt Synology seine Software frei zu verfügung? MfG Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
lopo Posted January 27, 2014 Share #2 Posted January 27, 2014 Was willst Du hören/lesen? Sieh es mal so: nachdem ich mich in das Synologysystem mit Hilfe xenology eingearbeitet habe, habe ich ich mir doch glatt eine Rackstation gekauft. Ich denke, ich bin nicht der einzige, der mit dieser kostengünstigen Variante erst mal gesehen hat, was mal alles anstellen kann. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Vivian Posted January 27, 2014 Share #3 Posted January 27, 2014 Würde mal sagen es ist hlab-legal. Die source für die DSM hat synology ja selbst unter eine GPL license veröffentlicht. Mir geht es aber genauso wie lopo, nur dank xpenology habe ich eine DS214 für meine Schwester gekauft. Mir selbst kaufe ich bald eine DS1813+ Ohne xpenology währe das nicht passiert. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
strizi9 Posted January 27, 2014 Author Share #4 Posted January 27, 2014 Mir geht es nicht darum DSM mit Hilfe von XPEnology an zu schauen. Ich habe bereits eine DS112+. Ich brauche ganz einfach ein zweites Gerät und war mir nicht sicher ob es sich hier um eine Raupkopie handelt oder ob es etwas brauchbares ist. Mfg Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Felix Posted January 27, 2014 Share #5 Posted January 27, 2014 Ich sehe es auch so. Habe selber 3 Synology (DS1010+, DS2411+ und DS713+) im Einsatz und noch diverse bei Kunden. Nur zum etwas austesten sind die Geräte zu teuer. Dank der XPEnology-Lösung kann ich mir eine Testumgebung aufbauen und ohne Risiko "üben". Den Kunden würde ich auf keinen Fall eine PC-Lösung reinstellen, dafür laufen die Original-Geräte viel zu stabil, zuverlässig und energiesparend. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
lopo Posted January 27, 2014 Share #6 Posted January 27, 2014 @strizi9 Wenn Du Zweifel an der Rechtmässigkeit und Bedenken hast, dann lass es einfach. Kein Mensch wird Dich zwingen, xpenology zu nutzen. Ich für mich kann nur sagen, dass es eine fantastische Möglichkeit ist, ein paar Dinge zu konfigurieren und auszuprobieren. Ohne das ich meine Rackstation und die wirklich wichtigen Daten in Gefahr bringe. Ich hab meine Heizungssteuerung (Maxcube, Maxbuddy, Max!stat) erst auf der xpenology konfiguriert, weil ich nicht wirklich sicher war, was dort passiert. Und danach auf die Konfiguration auf die Rackstation geschoben. Nur mal so als Beispiel Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
d3dx9 Posted April 4, 2014 Share #7 Posted April 4, 2014 Hi, ist ja schon etwas länger her, aber dass ganze ist genau das gleiche wie bei einem Hackintosh, welche in Deutschland legal sind. Eine frei verkäufliche Software (ist die von DSM ja sozusagen auch) darf nicht an eine Hardware gebunden sein, gleiches gilt daher meiner Meinung nach auch für dies Projekt hier. Grüße Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Skulptis Posted April 4, 2014 Share #8 Posted April 4, 2014 Da DSM unter GPL veröffentlicht ist, ist die Nutzung und auch die Änderung definitiv legal. Bei Apples OSX ist das nicht so eindeutig. Obwohl bei mir auch ein Hackintosh läuft. I love those "Frankenunits" Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
d3dx9 Posted April 4, 2014 Share #9 Posted April 4, 2014 Doch ist es, oder eher gesagt es liegt in einer Grauzone, aber passieren kann dort nichts. Ich zitiere einfach was: Grundsätzlich ist das richtig, ABER rechtlich befinden wir uns hier in einer Grauzone. Laut geltendem deutschen und europäischen Recht darf zum einen ein Softwareprodukt nicht streng und ausschließlich an eine bestimmte Hardware gebunden sein, wenn dieses frei verkäuflich ist und zum anderen muss der Kunde vor dem Kauf des Produkts deutlich darauf hingewiesen werden wie und in welchem Umfang er das Produkt nutzen darf. In beiden Fällen ist Apples EULA also hier ungültig und ich darf das Produkt auch entgegen der Bestimmungen auf meiner Hardware nutzen. Freilich einen Support seitens Apple darf ich natürlich nicht erwarten aber ich muss mir auch keine Gedanken darüber machen, dass ich Post von Apple´s Anwälten bekomme. (Quelle: deutsches Hackintosh-Forum) Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
dark alex Posted April 7, 2014 Share #10 Posted April 7, 2014 Also ich sehe mich da auf einer sicheren Seite, da ich eine DS211j besitze (als Backup-Target für wichtige Daten auf der XPE-DSM mit zwei Platten im RAID0 ) und damit a) die Entwicklung seitens Synology finanziell unterstützt habe, und b) das Produkt erworben habe. Ich bin nirgends darauf hingewiesen worden, dass ich die Software nur in einer Instanz nutzen dürfte... Und selbst wenn: Dann schalte ich die 211j eben ab Und außerdem verursache ich keinen Verlust oder Gewinnausfalls ietens Syno, denn wenn ich XPenology nicht nutzen würde, würde ich mir trotzdem keine größere DS oder RS kaufen. Das System ist mir zu geschlossen und unskalierbar. Wenn dann liefe auf meiner Hardware eben FreeNAS oder ein 08/15 Debian Linux mit Samba, Apache und Co... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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